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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10   

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https://dejure.org/2011,126232
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10 (https://dejure.org/2011,126232)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 1 KR 61/10 (https://dejure.org/2011,126232)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 1 KR 61/10 (https://dejure.org/2011,126232)
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  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10
    Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht aus der Entscheidung des BVerfG vom 15. März 2000 (BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42).

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verschärfung als verfassungswidrig beanstandet (BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42), so dass seit 1. April 2004 auch wieder Zeiten der freiwilligen Versicherung ausreichten.

  • BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 15/05 R

    KVdR - ehemaliger Beamter - Zeiten der Nachversicherung stehen nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10
    Das BSG und das BVerfG haben die Entscheidung des Gesetzgebers, den Zugang zur Pflichtversicherung der Rentner von einer vorangegangenen Mitgliedschaft in der GKV abhängig zu machen, ausdrücklich gebilligt (so ausdrücklich BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 Rdnr 16 mwN).

    Das BSG hat mehrfach ausgeführt, dass dieser Zweck gerechtfertigt ist und dass die Entscheidung des Gesetzgebers, die Versicherungs- und Beitragszeiten im Rentenalter denjenigen während des Erwerbslebens anzugleichen, auf sachgerechten Erwägungen beruht (vgl. BSGE 79, 1,11; BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 Rdnr. 18; Gerlach, aaO., Rdnr. 435).

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10
    Bei der KVB handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (vgl Homepage der KVB), die weder der GKV noch der PKV, sondern einem Sondersystem zuzuordnen ist (so BSG, Urteil vom 12. Januar 2011 - B 12 KR 11/09- Terminsbericht Nr. 69/10 vom 12. Januar 2011).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10
    Ebenso verbietet Art. 3 Abs. 1 GG aber auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (z.B. BVerfGE 116, 164, 180).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10
    Er kann unterschiedlich Konzepte für verschiedene Gebiete entwickeln (BVerfGE 97, 271, 297 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 Seite 11 zur unterschiedlichen Ausgestaltung der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung und im Beamtenrecht).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R

    Krankenversicherung - Kryokonservierung und Lagerung von Samen fällt in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10
    Bei dem beamtenrechtlichen Schutz einerseits und dem Schutz durch die GKV handelt es sich um unterschiedliche Systeme, die nach unterschiedlichen Prinzipien strukturiert sind und deshalb zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können, ohne dass damit gegen den Gleichheitssatz verstoßen wird (vgl ausführlich zu den Unterschieden BSG, Urteil vom 28. September 2010 - B 1 KR 26/09 R Rdnr. 14 mwN).
  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10
    Das Grundrecht ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3).
  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 12/94

    Freiwillige Krankenversicherung von Ruhestandsbeamten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 KR 61/10
    Das BSG hat mehrfach ausgeführt, dass dieser Zweck gerechtfertigt ist und dass die Entscheidung des Gesetzgebers, die Versicherungs- und Beitragszeiten im Rentenalter denjenigen während des Erwerbslebens anzugleichen, auf sachgerechten Erwägungen beruht (vgl. BSGE 79, 1,11; BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 4 Rdnr. 18; Gerlach, aaO., Rdnr. 435).
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